Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lichthandel GmbH (AGB)

Datum des Inkrafttretens 22.05.2019

1.    Anwendungsbereich und Geltung
1.1    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Lichthandel GmbH, CH-8700 Küsnacht (Lichthandel GmbH) und ihren Kunden (KUNDEN) (zusammen die PARTEIEN) im Rahmen der nachfolgend umschriebenen Tätigkeitsbereiche:
a)    Verkauf von Leuchten, Leuchtkomponenten und Leuchtmitteln aller Art und damit zusammenhängendem Zubehör (VERKAUFSGEGENSTÄNDE);
b)    Lieferungen von VERKAUFSGEGENSTÄNDEN und eine allfällige Montage derselben (LIEFERUNGEN);
1.2    Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der in Ziffer 1.1 beschriebenen Rechtsbeziehungen, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Davon abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von der Lichthandel GmbH ausdrücklich und schriftlich offeriert oder akzeptiert werden.
1.3    Mit dem Eingehen einer Rechtsbeziehung mit der Lichthandel GmbH, namentlich dem Abschluss eines Vertrages, akzeptiert und erklärt sich der KUNDE damit einverstanden, dass die Rechtsbeziehung durch diese AGB geregelt wird.
1.4    Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder ähnliche Dokumente des KUNDEN, wie etwa Einkaufs- oder Submissionsbestimmungen oder Abänderungen dieser AGB, sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen, sofern die Lichthandel GmbH ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder ähnliche Dokumente des KUNDEN einer Bestellung oder „Auftragsbestätigung“ beigelegt oder der Lichthandel GmbH anderweitig mitgeteilt worden sind.

2.    Vertragsschluss
2.1    Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von der Lichthandel GmbH sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas anderes festgehalten.

2.2   Soweit eine Offerte von der Lichthandel GmbH nicht explizit für verbindlich erklärt wurde, kommt ein Vertrag mit der Lichthandel GmbH erst mit Zustimmung durch die Lichthandel GmbH zustande (VERTRAGSSCHLUSS). Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Bestell- bzw. Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages, durch LIEFERUNG durch die Lichthandel GmbH.

2.3    Im Fall einer verbindlichen Offerte von der Lichthandel GmbH erfolgt der VERTRAGSSCHLUSS erst mit schriftlicher Zustimmung des KUNDEN.
2.4    Nach VERTRAGSSCHLUSS können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen.

2.5    Bei Annullierung eines von der Lichthandel GmbH bestätigten Auftrages (Auftragsbestätigung von der Lichthandel GmbH an den Kunden) behält sich die Lichthandel GmbH vor, eine Stornierungsgebühr in der Höhe von 8% des Bruttopreises dem Kunden zu verrechnen, wenn noch keine Produktion Eintaktung beim Hersteller stattgefunden hat. Bei stattgefundener Produktion Eintaktung verweisen wir auf Artikel 13.3.
Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen werden in voller Höhe dem Kunden verrechnet.

3.    Dauerverträge
3.1    Dauerverträge gelten für die im Vertrag festgelegte Dauer.
3.2    Einen Dauervertrag kann jede PARTEI jeweils auf Ende eines Vertragsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten schriftlich kündigen.
3.3    Unter den nachfolgend angeführten Umständen ist die Lichthandel GmbH berechtigt, einen Dauervertrag jederzeit ohne Entschädigungspflicht per sofort zu kündigen:
a)    wenn die Anlage bzw. das Lichtmanagementsystem infolge von Unfällen, Missbrauch oder unsachgemäßer Behandlung beschädigt ist oder unbrauchbar wird;
b)    wenn ohne Genehmigung durch die Lichthandel GmbH Servicearbeiten oder Veränderungen an der Anlage bzw. dem Lichtmanagementsystem durch Dritte durchgeführt wurden;
c)    wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

4.     Elektronische Medien
Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärung einer PARTEI. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfänger eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als eingetroffen und zur Kenntnis genommen.

  1. Lieferfristen und Termine

Die Lichthandel GmbH ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. Die Lichthandel GmbH kann jedoch für die Einhaltung von Lieferfristen und Terminen keine Gewähr übernehmen. Insbesondere kann es aufgrund von Verzögerungen durch den KUNDEN oder Dritte, wie z.B. bei verspäteten planerischen und/oder statischen und/oder anderen Freigaben oder verspäteter Unterzeichnung terminrelevanter Nachträge oder vom KUNDEN vorgeschlagener Änderungen des VERKAUFSGEGENSTANDES, bzw. ganz generell aufgrund fehlender oder ungenügender Vorbereitung oder Unterstützung durch den KUNDEN oder Dritter oder aufgrund von neuen Erkenntnissen oder geltender Sicherheitsbestimmungen, zu Terminverschiebungen kommen, für welche die Lichthandel GmbH nicht haftet.

6.    Zahlungskonditionen
6.1    Der KUNDE verpflichtet sich, die Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
6.2.    Soweit der KUNDE zur Vorleistung und/oder zur Leistung von Akontozahlungen verpflichtet ist, ist die Lichthandel GmbH erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Leistungserbringung verpflichtet.
6.3    Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist beglichen, sind ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% sowie Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung nötig wäre. Die Lichthandel GmbH ist bei Zahlungsverzug des KUNDEN berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen.
6.4    Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.

6.5    Aufträge mit einem Netto Warenwert von über 20´000.- CHF werden wie folgt fakturiert:
30 % bei Auftragserteilung
30 % bei Lieferbereitschaft
40 % bei Auslieferung

7.    Haftung und Haftungsausschluss
7.1    Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet die Lichthandel GmbH in keinem Fall für:
a)    leichte Fahrlässigkeit;
b)    indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
c)    nicht realisierte Einsparungen;
d)    Schäden aus LIEFERUNGEN, insbesondere wenn sie infolge ausbleibender oder verspäteter Erfüllung der Zahlungspflichten des KUNDEN entstanden sind; sowie
e)    jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von der Lichthandel GmbH, sei dies vertraglich oder außervertraglich.
7.2    Die Lichthandel GmbH haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Eis, Schnee, Feuer, Streik, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen. Des Weiteren haftet die Lichthandel GmbH nicht für Schäden, die auf unsachgemäße, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung der VERKAUFSGEGENSTÄNDE oder auf eine ungenügende Mitwirkung des KUNDEN zurückzuführen sind.

8.    VERKÄUFE und LIEFERUNGEN
8.1    Preise und besondere Kosten
8.2    Alle Preise für Leuchten verstehen sich exkl. Leuchtmittel, soweit es nicht ausdrücklich anders vermerkt ist.
8.3    Unterschreitet der Versandwert einer Bestellung den Nettobetrag von CHF 250wird ein Handlings Zuschlag von CHF 36in Rechnung gestellt.
8.4    Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können dem Interessenten in Rechnung gestellt werden, wenn daraufhin keine entsprechende Bestellung erfolgt.

9.    LIEFERUNGEN
9.1    Die Lichthandel GmbH bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern.
9.2    Sämtliche LIEFERUNGEN erfolgen an das Domizil oder an die Baustelle des KUNDEN. Der Transport erfolgt zu Lasten des KUNDEN.
9.3    Die LIEFERUNGEN erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der KUNDE stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.
9.4    Die Unterschrift eines Arbeitnehmers des KUNDEN gilt als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.
9.5    Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

10.    Verpackung
10.1    Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des KUNDEN.
10.2 Sonderverpackungen auf Kundenwunsch, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 11.    Bestellung auf Abruf
Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist bezogen werden. Wird die Abruffrist um mehr als 60 Kalendertage überschritten, wird der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig und die Lichthandel GmbH hat Anspruch auf eine Lagermiete. Die Lichthandel GmbH kann in diesen Fällen jederzeit mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

12. >Muster
12.1    Wenn die Lichthandel GmbH dem KUNDEN Ausnahmsweise Standardmuster bzw. Leuchten für Beleuchtungsproben zur Verfügung stellt, müssen diese vom KUNDEN innert 60 Kalendertagen retourniert werden. Material, das nicht innert dieser Frist retourniert oder vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurde (z.B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten Zuführungen u.ä.), wird dem KUNDEN in Rechnung gestellt.
12.2    Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt wurden, werden separat verrechnet, wenn in der Folge keine entsprechende Bestellung erfolgt.

13.    Rücksendungen
13.1    Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen. Es werden nur originalverpackte Lagerprodukte zurückgenommen.
13.2    Spezialanfertigungen, nicht lagernde oder abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.
13.3    Unbeschädigte Lagerprodukte werden zu höchstens 70 % des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben.
13.4    Ist retournierte Ware beschädigt, werden die Instandstellungsarbeiten dem KUNDEN zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Fehlende Teile wie Fluoreszenzröhren, Befestigungsmaterial oder Originalverpackung sind ebenfalls vom KUNDEN zu bezahlen.

14.     Minder-/Falschlieferungen und Mängel
Der KUNDE hat die Lieferung nach Ankunft umgehend zu prüfen. Er hat der Lichthandel GmbH Minder- oder Falschlieferungen sowie allfällig festgestellte Mängel am VERKAUFSGEGENSTAND innert 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der KUNDE dies, so gilt die Lieferung bzw. der VERKAUFSGEGENSTAND als genehmigt und vertragsgemäß erfüllt, sofern es sich nicht um Mängel handelt, die auch bei der sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar waren.

15.    Garantie
15.1    Die Garantie für Produkte, beträgt 2 Jahre,Leuchtmittel 6 Monate ab Lieferdatum. Ausgenommen sind Verschleißteile wie konventionelle Leuchtmittel oder Notlicht-Batterien. Bei LED-Leuchten sind auch die LED Teil der Garantie, sofern die mittlere Nennausfallrate überstiegen wird (>0.2 %/1’000 Betriebsstunden) oder der Lichtstromrückgang grösser ist als 30 % / 50’000 Betriebsstunden. Die Garantie beschränkt sich auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens des Herstellers zurückzuführen sind (GARANTIEFALL). Bei Ersatz defekter Leuchten oder Komponenten beginnt die Garantiedauer weder für die Ersatzleuchten noch für die Ersatzkomponenten neu zu laufen.
15.2    Tritt ein GARANTIEFALL ein, so liegt es im Ermessen von der Lichthandel GmbH, das mangelhafte Produkt zu reparieren, durch ein gleichwertiges Produkt auszutauschen oder eine Preisminderung zu gewähren.
15.3    Jede weitere Garantieleistung oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Programmierung, Transport, Demontage und Wiedermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen.
15.4    Ebenso besteht keine Garantie für Material, an dem vom KUNDEN oder von Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder für das die Montage- oder Betriebsvorschriften des Lieferanten nicht eingehalten wurden.
15.5    Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des KUNDEN hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des KUNDEN.
15.6    Mit der Ausnahme von Preisminderungen setzt jegliche Garantie im Übrigen voraus, dass das defekte Material verpackt und franko an die Lichthandel GmbH zugestellt wird.
15.7    Folgende Informationen zur Lebensdauer von Leuchten sind zu beachten: Die Lebensdauer aller lichttechnischen Produkte ist von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standard-Betriebsbedingungen abhängig. Leuchten sind Verschleißteile, deren jeweilige Lebensdauer sehr unterschiedlich ist (1’000 bis 50’000 Stunden) und von den Betriebsbedingungen stark beeinflusst werden kann. Die Angabe der Lebensdauer einer Leuchte geschieht üblicherweise in Form von Betriebsstunden (z. B. mittlere Lebensdauer = 50’000 Stunden) und wird unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Wird die Lebensdauer in Form von Betriebsjahren angegeben, basiert dies ebenfalls ausschließlich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den angesprochenen Einsatzzweck sinnvoll erscheinen. Im Übrigen wird auf die produktspezifischen Angaben in den Produktdatenblättern von Hersteller verwiesen.

16.    Beizug Dritter
Die Lichthandel GmbH ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen.

17.    Mängelrechte
17.1    Werden Mängel erst später erkennbar, muss die schriftliche Anzeige bei der Lichthandel GmbH innert 5 Arbeitstagen ab Entdeckung erfolgen.
17.2    Die von der Lichthandel GmbH allenfalls zu erbringende Gewährleistung besteht ausschließlich in Nachbesserungsarbeiten, es sei denn, die Nachbesserung verursache die Lichthandel GmbH unverhältnismäßig hohe Kosten. In diesem Fall besteht die Gewährleistung in einer Preisreduktion (Minderung). Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandelung) ist ausgeschlossen.
17.3    Bei Eingriffen bzw. Änderungen der Anlage durch den KUNDEN oder Dritte, bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Betriebsanleitungen enthalten) oder bei Missachtung von gesetzlichen oder behördlichen Zulassungsbedingungen entfallen jegliche Mängelrechte des KUNDEN und jede Ersatzpflicht von der Lichthandel GmbH ist ausgeschlossen.

18.    Übertragung
18.1 Vorbehältlich anderslautender Bestimmung in diesen Bedingungen oder expliziter Vereinbarung im Vertrag, darf eine PARTEI die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen PARTEI ganz oder teilweise an Dritte übertragen, wobei die Zustimmung nicht ungerechtfertigt verweigert oder verzögert werden darf.

19.    Weitergaben von Kundendaten
Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass die Lichthandel GmbH Informationen zum Zahlungsverhalten des KUNDEN an den Schweizerischen Gläubigerverband Creditreform (» www.creditreform.ch) weitergibt.

20.    Änderungen der AGB 
Die Lichthandel GmbH behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den KUNDEN für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen der Lichthandel GmbH und dem KUNDEN.

21.    Teilungültigkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

22.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1    Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem KUNDEN und der Lichthandel GmbH unterstehen  Schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung.
22.2    Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von der Lichthandel GmbH. Es steht der Lichthandel GmbH jedoch frei, alternativ das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.